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www.stimme4volksentscheide.de – Entwurf!!!
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus… in Wahlen und Abstimmungen…“
heißt es im Grundgesetz Art.20 für die Bundesrepublik Deutschland. Es wurde am 23. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat in Bonn ausgefertigt und verkündet. Mit Ablauf dieses Tages trat es in Kraft und begründete die Bundesrepublik Deutschland. Zwar wurde es nur als provisorische Verfassung konzipiert aber nicht als Verfassung vollendet. Denn dazu hätte eine Volksabstimmung gehört. Stattdessen wurde es inzwischen mehr als 60x geändert – ohne die in Art.20 vorgesehenen Abstimmungen. Nicht einmal über die Wiedervereinigung durfte das deutsche Volk abstimmen.
Finden Sie das in Ordnung?
Zuletzt wurde das Grundgesetz 2024/2025 geändert – für das Sondervermögen Bundeswehr: „Anpassungen zur dauerhaften Absicherung der Verteidigungsfinanzierung und Investitionsoffensiven.“
Wie hätten Sie darüber abgestimmt – wenn Sie das im Grundgesetz festgeschriebene Recht auf Abstimmungen in einer Ausführungsverordnung hätten wahrnehmen können?
Wie auch immer, in der DDR hat der „demokratische Aufbruch“ die Wiedervereinigung bewirkt.
Sollte das nunmehr vereinte Deutschland diesen „demokratischen Aufbruch“ nicht fortsetzen und vollenden? Damit wahr+wirklich werden kann, was der Parlamentarische Rat 1949 verkündet hat:
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus… in Wahlen und Abstimmungen…“!
